Neu im Team - Herzlich Willkommen Katharina Robeller
Seit dem 16.09.2024 bereichert Frau Katharina Robeller unsere Kanzlei im Team Energie.
Fernwärme – neue Transparenzanforderungen an die Preisänderungsklauseln (?) Referentenentwurf zur Novellierung der AVBFernwärmeV
Kunden von Fernwärmeversorgungsunternehmen finden in ihren Verträgen häufig die Einbeziehung der"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme" (AVBFernwärmeV).
Neuer Wind bei der Errichtung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen!
Die Bundesregierung hat am 24.07.2024 den Gesetzesentwurf zum "Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413" beschlossen.
Keine Arbeitseinstellung des Auftragnehmers nach Bedenkenanzeige!
Der BGH bestätigt mit Urteil vom 01.02.2024 (VII ZR 171/22) die ständige Rechtsprechung: Nach Bedenkenanzeige besteht ein Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers nach Anweisung des Auftraggebers nur ausnahmsweise, beispielsweise bei Gefahr für Leib oder Leben!
News zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
Wir freuen uns sehr, dass unsere Anwältin Frau Nathalie Menzel am 24.06.2024 für das Bauzentrum München Online-Forum im Rahmen eines Webninars das Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ aus rechtlicher Sicht vorstellen durfte.
Die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ wurde mit dem „Solarpaket I“ am 16.05.2024 neu eingeführt.
Entscheidung des EuGH: Harmonisierte EU-Normen müssen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden!
Der EuGH legt in seinem Urteil vom 05.03.2024 (Rs. C-588/21) fest, dass Bürgern zur Kenntnis und zur Wahrung ihrer Rechte ungehindert und unkompliziert Einsichtnahme in technische Normen gewährt werden muss. Eine „Paywall“ eines herausgebenden Verlags wäre demnach unzulässig, da ein eventueller Urheberrechtsschutz an technischen Normen insoweit zurücktritt!
Vertrag über „Errichtung und Verpachtung“ eines Geothermiekraftwerks ist ein Bauvertrag!
Das Landgericht München I legt in seinem Urteil vom 12.10.2023 (Az.: 5 O 2885/23) einen gemischten Vertrag über die Errichtung und Verpachtung zweier Geothermiekraftwerke mit automatischem Eigentumsübergang nach Ablauf des Pachtzeitraums als Bauvertrag aus. Die Beklagte hat in Folge eine Bauhandwerkersicherung nach § 650 f BGB in Höhe von knapp 41 Millionen an die Klägerin zu leisten!
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