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Aktuelles zu den Themen Bau, Immobilie und Energie

Vertrag über „Errichtung und Verpachtung“ eines Geothermiekraftwerks ist ein Bauvertrag!

Das Landgericht München I legt in seinem Urteil vom 12.10.2023 (Az.: 5 O 2885/23) einen gemischten Vertrag über die Errichtung und Verpachtung zweier Geothermiekraftwerke mit automatischem Eigentumsübergang nach Ablauf des Pachtzeitraums als Bauvertrag aus. Die Beklagte hat in Folge eine Bauhandwerkersicherung nach § 650 f BGB in Höhe von knapp 41 Millionen an die Klägerin zu leisten!

Eine weitere Abrechnungspflicht für den Vermieter!

Am 01.01.2023 trat das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) in Kraft. Zweck dieses Gesetzes ist die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter entsprechend ihren Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten auf den Kohlendioxidausstoß eines Gebäudes.

Das EnEfG kommt! – Der Bundesrat hat das am 21.09.2023 im Bundestag beschlossene Gesetz gebilligt

Jetzt steht es fest! Das EnEfG kommt in der am 21.09.2023 im Bundestag beschlossenen Fassung! In seiner 1037. Sitzung hat der Bundesrat am 20.10.2023 entschieden, den Antrag gem. Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen und hat das EnEfG damit gebilligt. Es steht einzig die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt aus, dann tritt das EnEfG unmittelbar in Kraft.

Maier Rechtsanwälte erarbeitet Leitfaden Energiespar-Contracting für die Deutsche Energie-Agentur (dena)

Der Leitfaden mit seinen Anlagen ist ein Werkzeug zur Entwicklung, Planung und Durchführung eines Energiespar-Contracting (ESC)-Projekts und soll in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung alle Beteiligten zur Umsetzung eigener ESC-Vorhaben befähigen. Nachdem unser Team Energie den neuen Leitfaden Energiespar-Contracting samt neuem Mustervertrag und Anlagen für die Deutsche Energie-Agentur (dena) erarbeiten durfte hat unser Gesellschafter Rechtsanwalt Dr. Christoph Maier diesen im September 2023 beim 9. Bund-Länder-Dialog „Energiespar-Contracting“  vorgestellt

Kostenlose Handwerkerleistung für Verbraucherbauherr nach Widerruf!

Der im BGB normierte Verbraucherschutz birgt erhebliche wirtschaftliche Risiken für Handwerker, was Gegenstand einer Entscheidung des OLG München war (OLG München, Beschluss vom 19.04.2021 - 28 U 7274/20 Bau).

Gratulation zum bestandenen Fachanwaltslehrgang!

Unser Kollege Rechtsanwalt Lukas Dörenbach hat den Fachanwaltslehrgang im Bau- und Architektenrecht Ende August erfolgreich abgeschlossen

Überarbeiteter dena-Leitfaden „Energiespar-Contracting“ veröffentlicht

 Für die Neufassung hatte die dena das Team Energie von Maier Rechtsanwälte PartGmbB beauftragt

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