Bau
Wir lösen komplexe Baurechtsfragen.
Wir sind spezialisiert auf eine krisenvermeidende Baubegleitung.
Bauprojekte sind in der Regel sehr vielschichtig. Es überlagern sich technische, kaufmännische, baubetriebliche und rechtliche Herausforderungen. Unser Team Bau stellt sich seit vielen Jahren erfolgreich allen Herausforderungen rund um Bauprojekte aller Art.
Unser ganzheitlicher Blick geht dabei weit über den „juristischen Tellerrand“ hinaus. Mit Respekt und Einfühlungsvermögen für alle Akteure am Bau bringen wir unsere besonderen Stärken und unsere Leidenschaft ein, insbesondere bei der baubegleitenden Projektsteuerung von in Schieflage geratenen Krisenprojekten.
- Privates Baurecht
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Juristische Projektsteuerung und Vertragsmanagement
- Krisenprojekt- und Finishmanagement
- Mängelmanagement
- (Anti-)Claim-Management, Nachtragsmanagement, Bauablaufstörungen
- Öffentliches Baurecht
- Vergaberecht
Unsere Experten im Bereich Bau
Unsere Expertise
Das private Baurecht regelt die privatrechtlichen Vertragsverhältnisse zwischen den am Bau beteiligten Parteien, insbesondere Bauherren, Bauunternehmer, Architekten und Fachplaner. Das private Baurecht umfasst das Werkvertrags- und Bauvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, den relevanten vertraglichen Bestimmungen der VOB/B, den relevanten technischen Bestimmungen VOB/C sowie eine Fülle an gerichtlichen Einzelentscheidungen.
Wir beraten und begleiten umfangreiche und komplexe Bauvorhaben mit einer Vielzahl an Projektbeteiligten und den typischen Themenfeldern wie Qualitäten, Mängel, Kosten, Nachträge, Termine und Bauzeit. Wir sind leistungsstark und reaktionsschnell in unserer baubegleitenden Rechtsberatung.
Zu unseren Kunden gehören private sowie gewerbliche Bauherren, Unternehmen, Architekten, Ingenieure und Fachplaner als auch staatliche Institutionen. Aufgraund unserer langjährigen Erfahrung mit einer Vielzahl an Mandanten kennen wir die Interessen und Perspektiven aller Beteiligten und können ihnen entsprechend beratend zur Seite stehen.
Ein auf das Bauvorhaben ausgerichtetes Vertragsmanagement samt Erstellung und Verhandlung von Bauverträgen legt bereits zu Beginn den Grundstein für eine erfolgreiche Projektabwicklung. Im Rahmen der baubegleitenden Rechtsberatung können viele Streitpunkte zu den Leistungspflichten, Leistungsumfang, Nachträgen, Vergütungsansprüchen und terminlichen Bauabläufen kooperativ und partnerschaftlich gelöst werden. Wir sind es gewohnt, über definierte Schnittstellen am täglichen Schriftverkehr zu Bedenken, Behinderungen, Mängelanzeigen und Mehrkostenanmeldungen reaktionsschnell und kompetent teilzunehmen und diesen konstruktiv zu gestalten.
Viele in Schieflage geratenen Bauvorhaben konnten wir durch unser schnelles und nachhaltiges Krisen- und Finishmanagement zurück in die Spur verhelfen.
Ebenso gehört die Verfolgung von Mangel- und Schadensersatzansprüchen an der Schnittstelle von Technik und Recht für uns zum täglichen Handwerkszeug.
Wir bringen uns auch gerne in alle zwischen den Parteien entstehenden Abrechnungsfragen unter Berücksichtigung der gewerkspezifischen Abrechnungsvorschriften ein.
Wir sind leistungsstark und einfühlsam!
Wir beraten Architekten, Ingenieure und Fachplaner im Rahmen der Vertragsgestaltung und Projektdurchführung. Wir erstellen und verhandeln Architekten- und Ingenieurverträge.
Die Architekten, Ingenieure und Fachplaner unterstützen wir bei der begleitenden Projektdurchführung in allen Fragen rund um das private Baurecht.
Wir beraten zu allen Fragen rund um das Architektenvertragsrecht und die Architektenhaftung. Wir setzten die Honorare nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) von Architekten, Ingenieure und Fachplaner durch.
Bei der Entwicklung und Realisierung von (Groß-) Bauprojekten unterstützen wir unsere Mandanten bei allen organisatorischen und rechtlichen Aufgabenstellungen und begleiten diese während des gesamten Projektablaufs. Wir legen großen Wert auf die richtige Weichenstellung zu Beginn des Projekts, um die gesteckten Projektziele zu erreichen.
Wir verfügen über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern, mit denen wir im Rahmen der baubegleitenden Projektbetreuung eng zusammenarbeiten. Dies ermöglicht uns, Ihnen effizient und zuverlässig die passende Lösung anzubieten, damit Ihr Bauprojekt erfolgreich realisiert werden kann.
Bauprojekte bestehen aus unterschiedlichen und oft entgegengesetzten Herausforderungen. Eine zentrale Aufgabe bei Bauprojekten ist es, die Ziele der Bauherren zu Qualitäten / Quantitäten, Termine und Kosten im Gleichgewicht zu halten. Wenn ein Projekt in Schieflage kommt, geraten die Ziele der Bauherren in Gefahr, so dass es wichtig wird, frühzeitig wirksame Steuerungsmaßnahmen einzuleiten. Zusammen mit unseren Kooperationspartnern konzentrieren wir uns darauf, eine Krisenprojektleitung einzurichten, die eng mit dem Bauherrn, der Bauleitung und den ausführenden Unternehmen zusammenarbeitet.
Unsere besondere Stärke liegt im projektbegleitenden Konflikt- und Krisenmanagement. Wir machen Ihr Projekt zu unserem Projekt und kämpfen leidenschaftlich für Ihren Projekterfolg. Wir setzen in erster Linie auf eine geeignete Form der projektbegleitenden Streitlösung (Verhandlung, Schlichtung, Adjudikation) und scheuen keinen Konflikt, um Ihr Projekt zum Erfolg zu führen. Die gefundenen Lösungen halten wir in kompakten Vergleichsvereinbarungen rechtssicher und transparent fest.
Im Rahmen des Finishmanagements ist es unser Ziel, das Projekt in enger Abstimmung mit allen Beteiligten zum erfolgreichen terminlichen Abschluss zu bringen.
Wir unterstützen Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Identifizierung, Geltendmachung und Durchsetzung von Mängelansprüchen. Die Auseinandersetzung mit technisch komplexen Fragestellungen im Rahmen der Identifizierung von Mängeln gehören zu unseren Kernkompetenzen. Wir beraten zu allen Themen rund um Baumängel sowie deren Abhängigkeiten von allgemein anerkannten Regeln der Technik und Schnittstellen zu Ausführungsfehler, Planungsfehler, Bauüberwachungsfehler, Bauüberwachung, Gesamtschuld oder Gesamtschuldner.
Wir stehen unseren Mandaten sowohl bei der Abwehr als auch bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen außergerichtlich und gerichtlich zur Seite.
Da Bauprojekte baubegleitend geplant werden, sind regelmäßig Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang erforderlich. Daneben werden Bauleistungen zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich, die im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten waren.
Nachträge für zusätzliche Leistungen, die nach Auffassung der Auftragnehmer nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten waren, sorgen bei Bauvorhaben projektbegleitend regelmäßig für Meinungsverschiedenheiten und Konflikte.
Nachträgliche Leistungsänderungen führen zu Mehrkosten und längeren Bauzeiten. Durch unser Anti-Claim-Management wehren wir für Bauherren unberechtigte Nachträge rechtssicher ab. Hierzu gehört auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen für den gestörten Bauablauf bei Bauzeitverlängerung.
Im Rahmen unseres an Bauunternehmen gerichtetes Nachtragsmanagement setzen wir Nachtragsforderungen für zusätzliche Leistungen durch. Dabei erstellen wir eine auf die personellen Möglichkeiten und wirtschaftlichen Ziele unserer Mandanten ausgerichtete Strategie.
Bei auftraggeberseitigen Eingriffen in den Bauablaufs - sog. Bauablaufstörungen - unterstützen wir Auftragnehmer bei der Anspruchssicherung sowie der rechtssicheren Dokumentation von Störungen und Behinderungen des Bauablaufs. Hier arbeiten wir eng mit baubetrieblichen Sachverständigen zusammen und entwickeln laufend neue Instrumente und Strategien für eine erfolgreiche und effiziente Anspruchsverfolgung.
Das öffentliche Baurecht ist ein breites Rechtsgebiet. Vom öffentlichen Baurecht umfasst werden insbesondere das Planungsrecht, das Bodenordnungsrecht sowie das Bauordnungsrecht. Das öffentliche Baurecht regelt die Ordnung und Förderung der Bebauung von Grundstücken. Hierzu zählen alle Vorschriften, die die Zulässigkeit und Grenzen von baulichen Anlagen, ihre Errichtung, Nutzung, Änderung und Beseitigung betreffen.
Es geht dabei um die Bebaubarkeit von Grundstücken aus städtebaulicher Sicht und um die Abwehr von Gefahren, die aus Bauvorhaben entstehen können. Beratungsbedarf besteht hierbei zu Fragen rund um die Themen Baugenehmigungsverfahren, Tektur und Tekturplanung, Abstandsflächen, Stellplätzen, Erschließung, Ausgleichsflächen und Emissionsschutz.
Wir beraten Kommunen und öffentlich-rechtliche Institutionen zu allen Fragen rund um Planungsfeststellungsverfahren, Raumordnungsverfahren, Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Bebauungsplan und regionale Satzungen.
Das öffentliche Vergaberecht ist ein streng formalisiertes Verfahren, das darauf abzielt, das wirtschaftlichste Ergebnis unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, der Transparenz, des fairen Wettbewerbs und der Wirtschaftlichkeit zu erzielen.
Wir unterstützen bundesweit Kommunen und öffentlich-rechtliche Institutionen rechtssicher bei der Durchführung ihrer Beschaffungsmaßnahme. Hierbei können wir auf unsere langjährigen Erfahrungen bei der Durchführung und Begleitung von Vergabeverfahren in den Bereichen Bauleistungen sowie Dienst- und Lieferleistungen zurückgreifen. Unser Beratungsansatz beginnt bei der bedarfsorientierten Analyse zum Beschaffungsgegenstand und deckt alle relevanten Schritte des notwendigen Vergabeverfahrens (Offenes Verfahren, Verfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sowie wettbewerblicher Dialog) ab. Zu unseren Leistungen gehören dabei die Erstellung der Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibungen, Verträgen, Bieterkommunikation, Submission, Zuschlagserteilung sowie die fortlaufende Vergabedokumentation.
Bei Verstößen der Vergabestelle gegen das Vergaberecht unterstützen wir Bieter bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Rahmen von Rüge- und Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern.
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