Neuer Wind bei der Errichtung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen!
Die Bundesregierung hat am 24.07.2024 den Gesetzesentwurf zum "Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413" beschlossen.
Ziel dieses Gesetzes ist die Beschleunigung des Ausbaus von Windenergie- und Solarenergieanlagen einschließlich zugehöriger Energiespeicher an Land.
Nach dem Gesetzesentwurf sollen planungs- und genehmigungsrechtliche Bestimmungen angepasst werden, um so die rechtlichen Grundlagen für den schnelleren Ausbau zu schaffen. Kernbaustein wird die Ausweisung von sogenannten "Beschleunigungsgebieten" für Erneuerbare-Energien-Anlagen sein. Anpassungen durch das Gesetz erfahren somit u. a. die Genehmigungsverfahren im Baugesetzbuch sowie das Raumordnungsgesetz.
Insbesondere haben sogenannte "Agri-Photovoltaik-Anlagen" im Gesetzesentwurf Eingang gefunden. Durch diese Anlagen kann eine Mehrfachnutzung von Flächen im Außenbereich (durch Installation von Solaranlagen in Kombination mit landwirtschaftlicher Nutzung) gewährleistet werden.
Wir unterstützen derzeit einen unserer Mandanten bei der Umsetzung einer großflächigen Agri-Photovoltaik-Anlage.
Gerne unterstützt Sie Maier Rechtsanwälte PartGmbB zu allen Fragen rund um den Ausbau Erneuerbarer Energien. Sprechen Sie uns gerne an.
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