Urteilsbesprechung
„Feststellungsverfügung scheitert nicht daran, dass § 650c Abs. 3 BGB eine Leistungsverfügung voraussetzt“
Wir möchten Sie auf die neueste Veröffentlichung unseres Gesellschafters Herr Rechtsanwalt Eduard Maier und unserer Rechtsanwältin Frau Fabienne Hügle hinweisen. Der Beitrag befasst sich mit dem Thema der einstweiligen Regelung von streitigen Nachträgen für künftige Abschlagsrechnungen im Zusammenhang mit dem neuen Bauvertragsrecht. Der Beitrag mit dem Titel „Feststellungsverfügung scheitert nicht daran, dass § 650c Abs. 3 BGB eine Leistungsverfügung voraussetzt“ finden Sie auf der „Werkstatt“-Seite unter ibr-online.de