Urteilsbesprechung
„Ausschluss der §§ 650b, 650c BGB ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam!“
Ein weiteres Mal möchten wir Sie auf die neueste Veröffentlichung unseres Gesellschafters Herr Rechtsanwalt Eduard Maier und unserer Rechtsanwältin Frau Fabienne Hügle hinweisen. Den Beitrag mit dem Titel „Ausschluss der §§ 650b, 650c BGB ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam!“ finden Sie auf ibr-online.de