Fernwärme – neue Transparenzanforderungen an die Preisänderungsklauseln (?) Referentenentwurf zur Novellierung der AVBFernwärmeV
Kunden von Fernwärmeversorgungsunternehmen finden in ihren Verträgen häufig die Einbeziehung der"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme" (AVBFernwärmeV).
Aufgrund der "natürlichen Monopolstellung" von Fernwärmeversorgungsunternehmen soll die AVBFernwärmeV u. a. den Verbraucherschutz gewährleisten. Konkret wird dies bei der vertraglichen Ausgestaltung der Preisänderungsklauseln, welche sich an § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV messen lassen müssen:
"Preisänderungsklauseln dürfen nur so ausgestaltet sein, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Sie müssen die maßgeblichen Berechnungsfaktoren vollständig und in allgemein verständlicher Form ausweisen. […]"
Da die Auslegung von Preisänderungsklauseln in der Praxis häufig auf Unklarheiten stößt, ist die AVBFernwärmeV insbesondere durch die zu ihr ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung geprägt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat nun einen Referentenentwurf zur Novellierung der AVBFernwärmeV eingereicht. Zu dem Referentenentwurf konnten Verbände bis zum 20.08.2024 ihre Stellungnahme abgeben.
Ob der Entwurf in seiner Form so Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Neben dem Verbraucherschutz stärkt der Entwurf die Transparenz der Preisbildung. Gerügt werden jedoch nicht zu unterschätzender bürokratischer Aufwand der Fernwärmeversorgungsunternehmen und damit folgende Überforderung der Kunden.
Aktuell unterstützen wir einen Mandanten bei der Rückforderung überzahlter Beträge aufgrund einer unwirksamen Preisänderungsklausel. Maier Rechtsanwälte unterstützt auch Sie gerne bei der Prüfung Ihrer Fernwärmeversorgungsverträge auf die Wirksamkeit der verwendeten Preisänderungsklausel. Kommen Sie gerne auf uns zu.
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