Entscheidung des EuGH: Harmonisierte EU-Normen müssen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden!
Der EuGH legt in seinem Urteil vom 05.03.2024 (Rs. C-588/21) fest, dass Bürgern zur Kenntnis und zur Wahrung ihrer Rechte ungehindert und unkompliziert Einsichtnahme in technische Normen gewährt werden muss. Eine „Paywall“ eines herausgebenden Verlags wäre demnach unzulässig, da ein eventueller Urheberrechtsschutz an technischen Normen insoweit zurücktritt!
Das Urteil könnte für die deutsche Bauwirtschaft erhebliche Wellen schlagen: Vielfach finden sich in deutschen Gesetzen wie dem Gebäudeenergiegesetz Verweise auf DIN-Normen. Auch enthalten viele Landesbauordnungen Verweise auf technische Regeln, um die Planung, Bemessung und Konstruktion sicherer baulicher Anlagen zu gewährleisten. Führt das Urteil zu einer ungehinderten Einsichtnahme in einschlägige DIN-Normen, können beispielsweise Erwerber oder Wohnungseigentümergemeinschaften leichter und selbstständiger entscheiden, ob sie etwaige Baumängel einer sachverständigen Begutachtung zuführen oder rechtliche Schritte einleiten.
Baurelevante DIN-Normen betreffen beispielsweise Baustoffe und -teile, Baurichtmaße, Konstruktionsarten und Qualitäten. Ebenso werden Prüf- und Arbeitsverfahren sowie bauphysikalische und statische Eigenschaften normiert.
Maier Rechtsanwälte PartGmbB berät täglich an der Schnittstelle zwischen Baurecht und Bautechnik. Sprechen Sie uns an.
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